Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe an Arbeitnehmer*innen aus der Ausgleichsabgabe gemäß § 185 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 19 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Im nachfolgenden Service können Sie einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe an Arbeitnehmer*innen aus der Ausgleichsabgabe gemäß § 185 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 19 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) bei der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf der Stadt Herten stellen. Nach der automatischen Übermittlung Ihres Antrags an die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Unsicherheiten über mögliche beantragte Hilfsmittel oder beim Ausfüllen des Antrages bestehen, wenden Sie sich gerne direkt telefonisch oder per E-Mail an die Fachstelle.
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr
An Brückentagen geschlossen.
Terminvergabe erforderlich.
Kontakt:
Stadt Herten
50.2 - Betreuung, Inklusion und Seniorenberatung
A. Brasgalla
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-214
Fax: 02366 303-226